Patente
Patente gehören zu den technischen Schutzrechten, d. h. dass dem Schutzbegehren ein technischer Sachverhalt zugrunde liegen muss. In §1(1) des Patentgesetzes (PatG) ist dazu festgelegt, dass nur für Erfindungen Patente erteilt werden.
Da jedoch für den Begriff „Erfindung“ keine abschließend allgemein gültige Definition existiert, schließt § 1(2) PatG nichttechnische Innovationen, wie Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele, geschäftliche Tätigkeiten u. a. Verfahren, die ausschließlich Anweisungen an den menschlichen Geist beinhalten, explizit vom Patentschutz aus.
Weiter regelt § 1(1) PatG, dass die Erfindung den gesetzlich geforderten Schutzvoraussetzungen, der Neuheit, der erfinderischen und der gewerblichen Anwendbarkeit, genügen muss, um ein bestandsfähiges technisches Schutzrecht zu erlangen.
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