Patente

Patentanmeldung
Unsere Erfahrungen
Für Ihren Erfolg

Patente

Patente gehören zu den technischen Schutzrechten, d. h. dass dem Schutzbegehren ein technischer Sachverhalt zugrunde liegen muss. In §1(1) des Patentgesetzes (PatG) ist dazu festgelegt, dass nur für Erfindungen Patente erteilt werden.

Da jedoch für den Begriff „Erfindung“ keine abschließend allgemein gültige Definition existiert, schließt § 1(2) PatG nichttechnische Innovationen, wie Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, Spiele, geschäftliche Tätigkeiten u. a. Verfahren, die ausschließlich Anweisungen an den menschlichen Geist beinhalten, explizit vom Patentschutz aus.

Weiter regelt § 1(1) PatG, dass die Erfindung den gesetzlich geforderten Schutzvoraussetzungen, der Neuheit, der erfinderischen und der gewerblichen Anwendbarkeit, genügen muss, um ein bestandsfähiges technisches Schutzrecht zu erlangen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, können Sie die vollständige Version dieses Artikels in unserem Download-Bereich herunterladen.

Deutschlandweite Beratung

Unser Team berät Sie gerne in allen Fragen rund um Patentrechte. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung von Patentanmeldungen, damit aus diesen durchsetzbare Patente entstehen.

Standort Heilbronn

Telefon +49 (713) 1766964-0

Standort Magdeburg

Telefon +49 (391) 400537-2

Standort Stuttgart

Telefon +49 (711) 222994-0