Sortenschutz
Der Sortenschutz ist ein dem Patent vergleichbares Ausschließlichkeitsrecht. Er dient der Sicherung der züchterischen Arbeit und damit der Förderung der Pflanzenzüchtung. Schutzgegenstand ist die konkrete Pflanzensorte. Eine Sorte bildet die unterste Stufe einer aufsteigenden Hierarchie (Sorte, Art, Gattung, Familie, Ordnung, Klasse, Stamm).
Im Sinne des Sortenschutzgesetzes versteht man unter einer Sorte eine Gesamtheit von Pflanzen oder Pflanzenteilen, soweit aus diesen wieder vollständige Pflanzen gewonnen werden können, innerhalb eines bestimmten Taxons der untersten bekannten Rangstufe, die, unabhängig davon, ob sie den Voraussetzungen für die Erteilung eines Sortenschutzes entspricht,
- durch die sich aus einem Genotyp oder einer bestimmten Kombination von Genotypen ergebende Ausprägung der Merkmale definiert,
- von jeder anderen Gesamtheit von Pflanzen oder Pflanzenteilen durch die Ausprägung mindestens eines dieser Merkmale unterschieden werden kann und
- hinsichtlich ihrer Eignung, unverändert vermehrt zu werden, als Einheit angesehen werden kann.
Um einen Sortenschutz zu erlangen, muß die Pflanzensorte unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet sein.
Der Antrag auf Sortenschutz ist beim Bundessortenamt Hannover zu stellen. Als Vertretungsberechtigte werden wir gerne im Bereich Sortenschutz für Sie tätig.
Deutschlandweite Beratung
Unser Team berät Sie gerne in allen Fragen rund um das Thema Sortenschutz.