Das EPG ist ein gemeinsames Gericht für derzeit 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), für die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) am 1. Juni 2023 in Kraft trat. Patentanwalt Dr. Thomas Müller, LL. M., ist aufgrund seiner juristischen Qualifikation gemäß Art. 48 EPGÜ ab dem 01. Juni 2023 vertretungsberechtigt vor dem EPG, sodass Ihre Interessen von unserer Patentanwaltskanzlei auch vor der neu geschaffenen Gerichtsbarkeit vertreten werden können.