Das Einheitliche Patentgericht (EPG) nimmt seine Tätigkeit auf

Das EPG ist ein gemeinsames Gericht für derzeit 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), für die das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) am 1. Juni 2023 in Kraft trat. Patentanwalt Dr. Thomas Müller, LL. M., ist aufgrund seiner juristischen Qualifikation gemäß Art. 48 EPGÜ ab dem 01. Juni 2023 vertretungsberechtigt vor dem EPG, sodass Ihre Interessen von unserer Patentanwaltskanzlei auch vor der neu geschaffenen Gerichtsbarkeit vertreten werden können.

Montag 09:00–12:00, 13:00–17:00
Dienstag 09:00–12:00, 13:00–17:00
Mittwoch 09:00–12:00, 13:00–17:00
Donnerstag 09:00–12:00, 13:00–17:00
Freitag 09:00–14:00
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen