Design – Ästhetik rechtlich schützen

Das Design gehört zu den nichttechnischen Schutzrechten und schützt die äußere Erscheinungsform von Produkten, Grafiken und Gestaltungen. Geschützt wird nicht die technische Funktion, sondern die ästhetische Eigenart eines Designs – ein entscheidender Faktor für Wiedererkennung und Markterfolg.

Designschutz – Voraussetzungen und Wirkung

Ein Design ist schutzfähig, wenn es neu ist und eine Eigenart aufweist, die es von bereits bekannten Gestaltungen unterscheidet. Maßgeblich ist dabei der Anmeldetag. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Neuheitsschonfrist von zwölf Monaten in Anspruch genommen werden.

Die Anmeldung erfolgt als formelles Prüfverfahren, wodurch in der Regel schnell ein durchsetzungsfähiges Schutzrecht entsteht. Der Designschutz ist zudem vergleichsweise kostengünstig und bietet eine hohe wirtschaftliche Relevanz.

Laufzeit und Kosten des Designschutzes

Der Designschutz kann bis zu 25 Jahre aufrechterhalten werden. Hierzu sind Verlängerungsgebühren nach dem 5., 10., 15. und 20. Jahr zu entrichten. Damit eignet sich das Designrecht besonders für langfristig eingesetzte Produkt- und Gestaltungskonzepte.

Nationaler und internationaler Designschutz

Neben dem deutschen Designschutz besteht die Möglichkeit, Designs auch international abzusichern. Dies kann über nationale Auslandsanmeldungen oder über internationale Systeme erfolgen.

Über das Haager Musterabkommen kann mit einer einzigen Anmeldung bei der WIPO Schutz in mehreren Vertragsstaaten erlangt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ein eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster mit Wirkung für die gesamte Europäische Union anzumelden.

Wir beraten Sie bei der Wahl der passenden Schutzstrategie und begleiten Sie durch nationale und internationale Designanmeldungen.

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